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Elektro

Zuständige Person
Reto Gehrig
» 079 812 23 14
» ​​​​​​​E-Mail​​​​​​​

Störungen ausserhalb der Öffnungszeiten
Bei Störungen melden Sie sich direkt bei der BKW Mühleberg Notfallzentrale:

BKW 0844 12 11 75

Die Gemeinde Bargen betreibt ein eigenes Elektrizitätsnetz. Das Dorf wird durch die 16-kV BKW-Leitung Aarberg-Kappelen versorgt. In 11 gemeindeeigenen Trafostationen wird der Strom auf 0,4 kV umgewandelt und dem Endkunden über das Verteilnetz zugeführt. Die Industrie wird zum Teil von uns direkt über das 16 kV Netz versorgt. Das Verteilnetz ist heute vollumfänglich unterirdisch verlegt. Die übrigen Anlageteile sind auf dem neusten Stand, werden regelmässig gewartet und unterhalten. Wo nötig erfolgen Investitionen, um die Werterhaltung zu sichern. Auch die Überwachung der Hausinstallationskontrolle, das Zählerwesen, die Führung des Leitungskatasters und die Kundenberatung gehören zu unseren Hauptaufgaben.

Die Gemeinde Bargen als Mitglied der Youtility AG, kauft den Strom bei den BKW ein. Pro Jahr werden ca. 7.5 GWh über 620 Stromzähler an Stromkunden von privaten Haushaltungen, Gewerbebetriebe und Industrie in Bargen geliefert.

Youtility AG

AnschlussgebührFr.
pro Liegenschaft2'000.00
pro Wohnung1'500.00

Die Anschlussgebühren für andere Objekte, sowie für Industrie und Dienstleistungsunternehmen, auf Anfrage.

Beispiele

1 Familienhaus1 LiegenschaftFr. 2'000.00
 1 WohnungFr. 1'500.00
  Fr. 3'500.00 +7.7 % MwSt
2 Familienhaus1 LiegenschaftFr. 2'000.00
 2 Wohnungen
à Fr. 1'500.--
Fr. 3'000.00
  Fr. 5'000.00 +7.7 % MwSt

Selbstverständlich sind unsere Ökostromprodukte nach wie vor erhältlich. Art und Menge können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

water stargesamter Jahresstromverbrauch: 3.5 Rp./kWh
1'000 kWh/Jahr2'000 kWh/Jahrandere Menge
Fr. 35.00/JahrFr. 70.00/JahrFr. ...../Jahr
   
sun stargesamter Jahresstromverbrauch: 22 Rp./kWh
100 kWh/Jahr200 kWh/Jahrandere Menge
Fr. 22.00/JahrFr. 44.00/JahrFr. ...../Jahr

Sämtliche Preise sind exkl. Mehrwertsteuer

Das Vertragsverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer und ist unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf den 31.03. oder den 30.09. kündbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Verrechnung erfolgt mit der Stromrechnung. Preisänderungen vorbehalten.

Bestellungen
Sekretariat Gemeindebetriebe
» 032 393 12 68
» E-Mail

Jedes Jahr ereignen sich ca. 300 Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Installationen. Rund 10% aller Brände entstehen wegen fehlerhaften elektrischen Installationen. Das sind jährlich rund 2000 Brandfälle. Mit einer gewissenhaften Installationskontrolle könnten viele dieser Fälle vermieden werden. Als Netzbetreiberin hat die Elektrizitätsversorgung Bargen den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen in der Gemeinde Bargen zu führen und die Liegenschaftsbesitzer zur periodischen Installationskontrolle aufzufordern.

Gesetzliche Hinweise:

Im Wohnungsbau müssen elektrische Installationen alle 20 Jahre überprüft werden. In Gewerbe-, öffentlichen oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden beträgt diese Kontrollperiode je nach Gefährdungspotential 1, 5 oder 10 Jahre.

Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können die Versicherungen im Schadenfall ihre Leistungen wegen Selbstverschulden kürzen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) verankert.

Unter folgendem Link finden Sie sämtliche konzessionierten Kontrollfirmen:

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