Neuigkeiten
Der Gemeinderat hat den Elektrizitäts- und Netznutzungstarif 2025 der Gemeindebetriebskommission genehmigt.
Der Energiepreis ist minim zurückgegangen. Durch den stetig wachsenden Zubau von PV-Anlagen und dem daraus resultierenden Eigenverbrauch fallen die Netznutzungskosten etwas höher aus. Die Bundesabgaben sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, weshalb der gesamte Tarif etwas reduziert werden konnte.
Ersatzwahlen Schul- und Kulturkommission
Per 1.1.2025 werden 2 neue Mitglieder für die Schul- und Kulturkommission gesucht. Für weitere Informationen bitte die PDF-Datei einsehen.
Neuenburgstrasse, Kreuzung Siselenstrasse Kallnach bis Siselen
22.07.2024 bis 27.09.2024
Vollsperrung
Montag 12.08.2024 06:00 bis
Freitag 16.08.2024 05:00
Murtenstrasse, Brücke bis Bahnübergang
Ergänzungen zum Einlenker Neuenburgstrasse – Murtenstrasse
24.06.2024 bis 31.07.2024
Schutz bei Hitze - Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit
Dem Flyer des Bundesamts für Gesundheit BAG können Verhaltensempfehlungen an Hitzetagen und präventive Massnahmen entnommen werden.
Smart Meter Rollout
Die Elektrizitätsversorgung Bargen hat im Oktober mit dem Smart Meter Rollout in Bargen begonnen. Rund 1/4 der neuen Zähler sind bereits im Einsatz.
Die Messdaten können gemäss Anleitung aus dem Zähler gelesen werden.
Seit Januar 2024 besteht auch die Möglichkeit die Messwerte online im Kundenportal anzusehen.
Registrieren Sie sich unter folgendem Link. Für die Registration wird eine alte Rechnung benötigt.
Geringfügige Änderung Zonenplan Baugebiet
Der Gemeinderat von Bargen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) die geringfügige Änderung Zonenplan Baugebiet (Erweiterung Bauzone um 36,5 m2 bei der Parzelle 1532) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 08. Januar 2024 bis 07. Februar 2024, öffentlich auf. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Bargen, Käsereigasse 1, 3282 Bargen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Wärmeverbund Bargen – Information zum Projekt
Seit dem Frühjahr 2021 hat die Gemeinde Bargen die Machbarkeit und Umsetzung
eines Wärmeverbundes in Bargen geprüft.
Dazu wurden zwei Umfragen an sämtliche Hauseigentümer versendet. Im Frühling
2023 wurde das Projekt der Bevölkerung an einem Infoanlass genauer vorgestellt.
Bedauerlicherweise kamen nur rund 1/3 Rückmeldungen.
Die zuständige Kommission sowie der Gemeinderat haben das Projekt mit den zu erwartenden
Projektkosten und späteren Ausführungskosten intensiv behandelt und
Abwägungen getroffen.
Dem Gemeinderat waren es letztendlich in Bezug auf die sehr hohen Investitionskosten
zu wenig Zustimmungen, so dass er das Geschäft an der Sitzung vom Juli 2023
abgelehnt hat. Das Projekt wird somit nicht mehr weiterverfolgt.
Der Gemeinderat dankt den involvierten Personen, welche sich intensiv mit der Aufgabe
befasst haben und der Bevölkerung für das Verständnis.
Elektrizitäts- und Netznutzungstarif 2024
Der Gemeinderat hat den Elektrizitäts- und Netznutzungstarif 2024 der Gemeindebetriebskommission genehmigt.
Der Energiepreis hat sich auf einem hohen Niveau stabilisiert. Die höheren Netzkosten des Vorliegernetz (BKW), die Erhöhung der SDL (Systemdienstleistung Swissgrid) und die zusätzliche neue Abgabe Stromreserve des Bundes konnten nicht beeinflusst werden. Dies führt zu einem Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.
Resultat Schweiz bewegt
Das Gemeindeduell Schweiz bewegt ging am 31.05.2023 zu Ende. Die Gemeinde Bargen BE hat den hervorragenden 5. Rang erreicht. Total wurden in unserem Dorf 708'579 Bewegungsminuten gesammelt, BRAVO!
Wir danken allen, welche mitgemacht und fleissig Minuten gesammelt haben.
Schul- und Kulturkommission Bargen
Revision der Ortsplanung - öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen
Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung muss das Baureglement geringfügig angepasst werden. Die geringfügigen Änderungen des Baureglements umfassen Artikel 8 Grünzone, Artikel 9 Landwirtschaftszone und Artikel 33 Einelbäume.
Der Gemeinderat Bargen hat diese geringfügigen Änderungen an der Sitzung vom 14. März 2023 beschlossen und bringt die vorerwähnten Änderungen gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. März 2023 bis 24. April 2023, öffentlich auf. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Bargen, Käsereigasse 1, 3282 Bargen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Asiatische Hornisse - Gefahr für die einheimische Insektenwelt
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse wurde in Europa eingeschleppt und breitet sich nun auch im Kanton Bern aus. Für die Imkerei und den Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt.
Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. In den PDF-Dokumenten finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst). Wir danken allen für die Mithilfe!
Revision der Ortsplanung
Öffentliche Auflage nach Art. 60 BauG
Der Gemeinderat von Bargen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung (bestehend aus Zonenplan Baugebiet, Zonenplan Gewässerraum, Naturgefahren und Schutzzonen und Gemeindebaureglement) zur öffentlichen Auflage.
Invasive Neophyten bekämpfen
Die Steuererklärung können Sie online im Internet unter www.taxme.ch ausfüllen, wo Sie viele nützliche Hilfestellung wie beispielsweise eine Online-Wegleitung erhalten.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, beantragen Sie bitte die Fristverlängerung online innerhalb der Abgabefrist.
Falls Sie über 60 Jahre sind bietet Ihnen die Pro Senectute Unterstützung beim Ausfüllen an. Unten finden Sie mehr Infos zu diesem Angebot.
Für Fragen oder Auskünfte können Sie uns gerne kontaktieren.
Die überarbeitete und sehr umfangreiche Broschüre „Energiegerecht Sanieren“ von EnergieSchweiz vom Dezember 2020 gibt auf 124 Seiten Auskunft über das Vorgehen bei einer Sanierung und zu verschiedensten Massnahmen.