Baugesuche
Ab dem 1. März 2022 sind Baugesuche von den Gesuchstellenden nur noch elektronisch über eBau einzureichen.
Falls noch nicht vorhanden, muss hierfür ein BE-Login Zugang gelöst werden.
eBau macht auf die wenigen Gesuchsformulare aufmerksam, die noch ausgefüllt und hochgeladen werden müssen.
Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Die bisherigen Baugesuchsformulare des Kanton Bern finden Sie hier:
Baugesuchsformulare Kanton Bern
Diese können nur noch bis Ende Februar 2022 verwendet werden. Danach dürfen diese nur noch für Projektänderungen oder nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen verwendet werden.